Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben vom 16. Dezember 2020 an verständigt. Hiervon sind auch die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen betroffen. Die Heilpädagogischen Tagesstätten können ihre Leistungen grundsätzlich unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften weiterhin erbringen. Bund und Länder haben die Verlängerung der Maßnahmen bis zum 31. Januar 2021 beschlossen.
Bis auf Weiteres gilt Folgendes:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden grundsätzlich untersagt. Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
Es wird an die Eltern appelliert, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann.
Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn
Private Zusammenkünfte sind ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.
Im Kindergarten erhalten Sie ein Formular vom Ministerium zur Bestätigung der Notwendigkeit der Betreuung. Bitte fragen Sie danach!
Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass in Bayern die Regelungen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen bis 21. Februar 2021 fortbestehen.
Die seit dem 16. Dezember 2020 geltenden Regelungen zur Notbetreuung finden weiter Anwendung.
Die ausgegebene Ferienordnung des Kindergartens und der Kinderkrippe bleibt weiterhin gültig.
Der Kindergarten und die Kinderkrippe sind somit geschlossen:
am 15. Februar - Rosenmontag und
am 16. Feburar - Faschingsdienstag
Informationen zum Coronavirus aus dem Bayerischen Staatsministerium
Weiteres Vorgehen ab dem 22. Februar 2021
Liebe Eltern,
ab dem 22. Februar ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich.
Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder besuchen.
Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7- Tages- Inzidenz von unter 100.
Auch im eingeschränkten Regelbetrieb gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans Kinderbetreuung.
So müssen die Kinder auch weiterhin in den bereits bestehenden festen Gruppen betreut werden und es gelten desweitern alle bisherigen Regelungen: Bringen und Abholen an der Haustüre zu den vereinbarten Zeiten, das Tragen von Masken, Einhalten des Abstandes …
Wir freuen uns, dass sich die Kinder nach den langen Wochen wiedersehen dürfen und Sie als Eltern wieder entlastet werden.
Herzliche Grüße
das Kindergartenteam