MENÜ

Wich­ti­ge In­for­ma­ti­on zur Grund­steu­er­re­form!

Die neue Grundsteuer wird ab 2025 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts eingeführt. Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks oder Betriebs der Land- und Forstwirtschaft war, muss eine Grundsteuererklärung abgeben.

Die Steuererklärung ist online über das ELSTER-Portal möglich. Wer dazu noch nicht registriert ist, kann dies über www.elster.de vornehmen. Die Erklärung kann auch in Papierform eingereicht werden. Die notwendigen Vordrucke mit Ausfüllanleitungen sind im Foyer des Rathauses und im Steueramt des Marktes (Zimmer 105, Tel. 807-34) erhältlich. Genauere Infos zur Grundsteuererklärung sind auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de abrufbar. Für Fragen und weitere Auskünfte ist auch die kostenlose Informations-Hotline Tel. 089/30 70 00 77 erreichbar. Der Markt Mallersdorf-Pfaffenberg darf aus rechtlichen Gründen keine Beratung in Bezug auf die Abgabe der Steuererklärung anbieten. Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärung gibt es bei den Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. 

Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, dem sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Die Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich in 2024 erstellt. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.