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Förderaufruf Regionalbudget 2024

Bis 26. Februar 2024 bis zu 10.000 Euro für ein regionales Kleinprojekt beantragen

In der 32. ILE Laber-Sitzung im November hat das Lenkungsgremium sich für eine Beantragung des Regionalbudgets 2024 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern ausgesprochen. Bereits in den Jahren 2021, 2022 und 2023 hatte der kommunale Gemeindeschluss Aholfing, Atting, Geiselhöring, Laberweinting, Mallersdorf-Pfaffenberg, Perkam und Rain diese Fördermöglichkeit nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) beantragt. Dadurch konnten zahlreiche attraktive Maßnahmen in der Region finanziell unterstützt und zur Umsetzung gebracht werden, was zu einer Aufwertung der Laber-Region geführt hat.

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 15. Januar 2024 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht der „ILE Laber“ für das Jahr 2024 ein Regionalbudget in Höhe von 90.000 EUR zur Verfügung. Die Gesamtfördersumme liegt bei 100.000 Euro. 

Der Bau eines Sonnwendfeuerplatzes, die Ausstattung eines Gemeindeheimes, die Errichtung eines Kinderspielplatzes, der Neubau einer Zuschauertribüne oder die Restaurierung von Feldkreuzen… - mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen, im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde! 

„Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen.“ erklärt ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger. „Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht über-steigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet wer-den. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.“ 

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Damit das Regionalbudget in dem Kalenderjahr, für das es bewilligt wurde, verwendet werden kann, sind die im privatrechtlichen Vertrag genannten Termine für die Umsetzung des Kleinprojekts zwingend einzuhalten. Die wesentlichen Meilensteine sind dabei, die Einreichungsfrist bis 26. Februar 2024, der Beginn nach Vertragsunterzeichnung im März/April 2024 und die Fertigstellung bis zum 20. September 2024.

„Gefördert werden können Kleinprojekte, die unter Berücksichtigung der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, der demografischen Entwicklung sowie der Digitalisierung den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.“ erklärt ILE Laber-Vorsitzender Herbert Lichtinger weiter. 

Alle bis 26. Februar 2024 bei der Stadt Geiselhöring eingereichten Projektanträge werden im Entscheidungsgremium von Vertretern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden geprüft und anhand von Auswahlkriterien bewertet. Anschließend erfolgt im März 2024 die Zu- oder Absage der Projektförderung durch die ILE Laber. Nach Vertragsunterzeichnung kann mit dem Kleinprojekt begonnen werden.

Die Antragsformulare und weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite der ILE Laber: https://ile-laber.de/regionalbudget/#download

Fragen dazu beantwortet jede beteiligte Gemeindeverwaltung sowie ILE Laber-Umsetzungsmanager Stefan Klebensberger, info@ile-laber.de 

 

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