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Wer­den auch Sie Wahl­hel­fer!

Im Jahr 2023 stehen am Sonntag, 08. Oktober 2023 die Landtags- und Bezirkstagswahl an. Diese Wahlen können nur mit Ihrer Hilfe durchgeführt werden!

Voraussetzung für das Ehrenamt als Wahlhelfer ist, dass Sie wahlberechtigt sind, das heißt:

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt,
  • möglichst Hauptwohnung bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Markt Mallersdorf-Pfaffenberg.

 

Übersicht über die Funktionen und Aufgaben im Wahlvorstand:

Bei der Wahl werden jeweils Wahlbezirke für die Urnenwahl und Briefwahlbezirke gebildet.

Die Bezirke setzen sich mit Personen unterschiedlicher Funktionen zusammen.

Im Einzelnen sind dies:

  • die (Brief)Wahlvorsteher*in,
  • die stellvertretende (Brief)Wahlvorsteher*in,
  • die Schriftführer*in,
  • die stellvertretenden Schriftführer*in und
  • die Beisitzer*innen.

 

In den Stimmbezirken für die Urnenwahl werden am Wahlsonntag tagsüber (von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zwei „Schichten“ gebildet. Jede Schicht setzt sich zusammen aus:

  • Wahlvorsteher*in oder der Stellvertretung,
  • Schriftführer*in oder der Stellvertretung sowie
  • Beisitzer*innen.

Zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 18:00 Uhr ist dann die Anwesenheit aller Wahlvorstandsmitglieder erforderlich.

In den Briefwahlbezirken beginnt die Tätigkeit am späten Nachmittag mit der Prüfung der Wahlbriefe. Hier treten alle Mitglieder des Briefwahlvorstands zeitgleichzusammen.

Alle Mitglieder der Urnenwahl- und Briefwahlvorstände werden in einer vorausgehenden Wahleinweisung detailliert über den Wahltag informiert.

Aufwandsentschädigung:
Für die Übernahme dieses Ehrenamts erhalten Sie ein Erfrischungsgeld als Aufwands-entschädigung am Tag der Wahl ausbezahlt.

Die Berufung in den Wahlvorstand ist ein Ehrenamt für alle Gemeindebürger. Wer berufen wird, ist verpflichtet das Ehrenamt zu übernehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Wahlamt unter Tel. 08772/807-23 oder unter r.zellner@mal-pfa.de.