Die Bayerische Landesstiftung wird auch im Jahr 2026 einen Umweltpreis vergeben und hat erneut das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) mit der Ausschreibung betraut.
Der Preis wird seit 1985 vergeben und ist mit 30.000 Euro dotiert.
Mit ihm sollen herausragende praktische oder wissenschaftliche Leistungen gewürdigt werden, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen und einen engen Bezug zu Bayern haben. Dies umfasst insbesondere:
- Innovative Projekte im technischen Umweltschutz, z. B. der Abfallwirtschaft, der Wasserreinhaltung oder des Lärmschutzes;
- neue, zukunftsorientierte Wege / Vorgehensweisen im Naturschutz oder in der Umweltbildung;
- Leistungen mit Bezug zum Klimaschutz, zur Umsetzung der Energiewende wie auch im Bereich des ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens oder im Umweltmanagement.
Der Umweltpreis kann an Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen und Gruppen unabhängig von der Rechtsform vergeben werden. Diese müssen jedoch von Dritten vorgeschlagen werden. Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns zu.
Wir möchten Sie bitten, falls Sie ein Projekt entsprechend einstufen, Ihren Vorschlag bis spätestens 31. März 2026 über das Onlineformular des LfU einzureichen: https://www.lfu.bayern.de/umweltpreis/index.htm.
Bitte senden Sie zusätzlich einen PDF-Druck des ausgefüllten Vorschlagsbogens bzw. einen Scan des ausgefüllten Papierbogens per E-Mail an stefan.graf@bay-gemeindetag.de. So können wir ggf. besonders innovative Ansätze von unserer Seite unterstützen.
Die Richtlinien für die Vergabe des Preises sowie weitere Informationen können unter www.lfu.bayern.de/umweltpreis oder unter www.landesstiftung.bayern.de als PDF-Dateien heruntergeladen werden.