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Standesamtsleitung

OG - Zimmer 204

Marion Steubl

Aufgabenbereiche

  • Kinder und Jugendarbeit (inkl. Jugendtreff)
  • Lohnbuchhaltung
  • Mitarbeit Arbeitssicherheit
  • Mitarbeit Hauptamt
  • Organisation und Abwicklung Ferienbetreuung
  • Schulwesen ( außer Abrechnungen, Zuschüsse, Gastschulbeiträge und Schülerbeförderung)
  • Senioren
  • Verwaltung der Ganztagsschule (SFZ)

Be­an­tra­gung von Ur­kun­den

 

Zur Anforderung von Personenstandsurkunden - Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenbuch - senden Sie uns bitte eine E-Mail an: standesamt@mal-pfa.de 

Bitte geben Sie bei der Anforderung Ihren Namen sowie die Adresse an. Zudem benötigen wir das Geburtsdatum, das Sterbedatum oder das Heiratsdatum der entsprechenden Person(en).

Zur Legalisation bitte außerdem ein Foto Ihres Ausweises/Reispasses anhängen oder alternativ sämtliche Namen von Ihnen - und im Fall einer Geburtsurkunde die vollen Namen Ihren Eltern - angeben. 

Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen für Eheschließungen, ausgehend vom Hochzeitstermin, nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Bitte daher nicht zu früh beantragen bzw. Hochtzeitsdatum mit angeben.
 

Die Gebühr für die Urkunden sowie die beglaubigten Abschriften beträgt je 12,00 EUR, welche Sie bitte auf das Konto des Marktes Mallersdorf-Pfaffenberg bei der Sparkasse Landshut, IBAN: DE09 7435 0000 0005 1011 90 (BIC: BYLADEM1LAH) überweisen. Als Verwendungszweck geben Sie bitte "Urkunde" oder "Begl. Ablichtung" und den "Namen" an.

Nach Eingang der Gebühr schicken wir Ihnen die Unterlagen schnellstmöglich zu.

 

Mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsregistern (Internationale Urkunden)

Zur Verwendung von Personenstandsurkunden im Ausland gibt es spezielle Regelungen. In verschiedenen Ländern werden nach einem Übereinkommen mehrsprachige Auszüge (internationale Urkunden) anerkannt. Diese mehrsprachigen Auszüge werden beispielsweise akzeptiert von den Ländern: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

 

Apostille und Legalisation

Die Echtheit von öffentlichen Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, kann – je nach Land in dem die Urkunde verwendet werden soll – durch Legalisation oder Erteilung einer Apostille bescheinigt werden. Zudem gibt es internationale Abkommen, wonach (bestimmte) Urkunden von der Legalisation und der Apostille befreit sind.

Die Regierung von Niederbayern ist zuständig für die Beglaubigung bzw. Apostille von öffentlichen Urkunden, die im Regierungsbezirk Niederbayern von Behörden ausgestellt wurden und nicht von Bundesbehörden stammen, z. B. Urkunden eines Landratsamtes, eines Standesamts, einer Meldebehörde, einer Schule, einer Universität oder eines Finanzamts. Eine Apostille kann nur auf original ausgestellten Urkunden angebracht werden. Weitere Infos: Regierung von Niederbayern - Beglaubigungsstelle, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871/808-1056.


Ehe­schlie­ßun­gen in Mal­lers­dorf-Pfaf­fen­berg

 

Wenn Sie in Mallersdorf-Pfaffenberg heiraten möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt. Als Trauungsbeamten stehen zur Verfügung: Erster Bürgermeister Christian Dobmeier, Zweiter Bürgermeister Martin Kreutz, Dritter Bürgermeister Dr. Michael Röder, Standesbeamtin Kathrin Amann, Standesbeamtin Marion Steubl und Standesbeamter Matthias Schwimmbeck.  

Trauungen sind an den Werktagen zu den Öffnungszeiten des Standeamtes möglich sowie nach Absprache. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ein Aufpreis zu zahlen. An Sonn- und Feiertagen finden keine Trauungen statt.

Trauungen finden in Mallersdorf-Pfaffenberg im Trauungszimmer (kleiner Sitzungssaal im Rathaus) statt. 
Ab Juli 2022 besteht auch die Möglichkeit im Freien, auf der südlichen Terrasse des Rathauses, zu heiraten. Hierfür ist ein Aufpreis zu zahlen. 

Anmeldung der Eheschließung und Trauung: 
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Unter mehreren für die Anmeldung zuständigen Standesämtern haben die Eheschließenden die Wahl. Die Trauung selbst kann dann in jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden.