Mallersdorf-Pfaffenberg. Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel rückt auch das Thema Silvesterfeuerwerk wieder in den Fokus. Der Markt Mallersdorf-Pfaffenberg nimmt die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger sowie den Schutz historischer und brandempfindlicher Gebäude sehr ernst. Aus diesem Grund weist die Gemeindeverwaltung präventiv auf die geltende Rechtslage bezüglich des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände hin.
Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk der Kategorie F2) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten.
Dieses Verbot dient dem Schutz dieser sensiblen Einrichtungen und gilt auch an Silvester und Neujahr für alle Arten von Feuerwerksartikeln.
Die Verwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste um Beachtung dieser Vorschriften, um Gefahren für Personen und Sachschäden zu vermeiden. Ein rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerkskörpern trägt zu einem sicheren und friedlichen Jahreswechsel bei.
Der Markt Mallersdorf-Pfaffenberg wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in das neue Jahr!